ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

1. Rechte und Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist berechtigt, die im Vertragsumfang vorgesehenen Einrichtungen des TVE- Sportzentrums (nachfolgend: TVE genannt) während der durch Aushang bekanntgegebenen Öffnungszeiten zu benutzen. Durch seine Unterschrift bestätigt der Nutzer, dass er die im TVE ausgehängte Trainingsordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Außerdem bestätigt er seine Sportgesundheit, die im Zweifelsfalle durch eine ärztliche Untersuchung abgeklärt werden muss. Die Teilnahme an einem Eingangs-Fitness-Check ist verbindlich.

2. Vereinsmitgliedschaft

Die Nutzung des TVE setzt eine Mitgliedschaft bei dem TV Ebersbach e.V. oder einem Kooperationspartner voraus. Mit der Unterschrift bestätigt der Nutzer seine Mitgliedschaft und ist verpflichtet, bei Kündigung dieser, im TVE Auskunft zu geben. Die Mitgliedschaft bei dem TV Ebersbach e.V. ist mit Frist bis zum 30.09. aufs Jahresende kündbar. Sollte ein Fehlbetrag durch Nichtmitgliedschaft angezeigt sein, wird dieser rückwirkend per Lastschrift eingezogen. Mitglieder eines Kooperationspartners müssen die Mitgliedschaft jährlich zum 31.01. nachweisen.

3. Zahlungsweise

Die Zahlungsweise erfolgt nur durch Lastschrift. Mit seiner Unterschrift gibt der Nutzer dem Verein die Berechtigung, den zu zahlenden Betrag monatlich, bzw. jährlich vom angegebenen Konto abzubuchen.Die Abbuchung erfolgt zum jeweiligen 1. des Monats. Ist der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug, so hat das Mitglied dem TVE die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgeltes von der Nutzung des TVE auszuschließen. Anschriftenänderungen und bei Bankeinzug auch Kontoänderungen sind dem TVE mitzuteilen.

4. Tarifanpassung

Der Tarif Schüler/Student/Azubi wird bei Vollendung des 19. Lebensjahres ab dem 1. Kalendertag des Folgemonats automatisch auf den höheren Tarif umgestellt, es sei denn, dass das Mitglied weiterhin die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag erfüllt und schriftlich nachweist.

5. Beitragsanpassung

Das TVE ist berechtigt, angemessenen Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten, z. B. Erhöhung der gesetzlichen MwSt. oder steigender Energiekosten, durchzuführen.

6. Trainingskarte

Für den Zugang zum TVE ist eine Trainingskarte verpflichtend notwendig. Die Kosten in Höhe von 10,00 € sind vom Nutzer zu tragen. Ein kostenloser Austausch der Karte erfolgt nur bei technischen Defekten. Bei Verlust muss eine neue Karte erworben werden.

7. Vertragslaufzeit/Kündigung

Der Vertrag verlängert sich bei 24 Monate Laufzeit um 12 Monate bei 12 Monaten Laufzeit um 6 Monate stillschweigend, ausgenommen Flex-All-In 12 Monate verlängert sich wieder um 12 Monate, wenn er nicht schriftlich und fristgerecht drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder der Verlängerungsperiode gekündigt wird. Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft oder Umzug, der die Entfernung zum TVE unzumutbar macht, an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis. Bei Krankheit, die zu einer dauernden Sportunfähigkeit führt, kann das Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen, sobald ein ärztliches Attest vorliegt.

8. Ruhen der Mitgliedschaft

Bei langandauernder Krankheit oder schweren Verletzungen wird auf Antrag eine Vertragsruhezeit gewährt. Dazu ist die Vorlage des Attests, aus dem sich die voraussichtliche Erkrankungsdauer ergibt, zwingend notwendig. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform beantragt werden, dies gilt auch für die Ruhezeiten im Flex-All-In. Es werden keine Ruhezeiten auf gekündigte Verträge gewährt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Der Vertag kann nur für vollständige Kalendermonate stillgelegt werden.

9. Haftung

Eine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.

10. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art.13 und 14 EU- Datenschutzgrundverordnung erhalten Sie im Internet unter http://tv-ebersbach.de/wordpress/datenschutz/ oder bei unseren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle.

11. Vertragsfragen

Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an Julia Kotowski unter der folgenden Mail-Adresse:
info@tve-aktiv.de